Fördermöglichkeiten
Unter bestimmten Bedingungen können das Lese-Rechtschreib- bzw. das Rechen-Training finanziell gefördert werden; zum einen über Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII, zu beantragen beim Jugendamt, zum anderen über das Bildungs- und Teilhabepaket des Jobcenters. Die genaue Vorgehensweise dafür kann ich Ihnen auf Anfrage gerne erläutern.
Aber auch, wenn für Ihr Kind keine Fördermöglichkeiten in Frage kommen sollten. Die Kosten für das Lern-Training sind so ausgelegt, dass sie für Familien erschwinglich sind. Die Monatsgebühren sind vergleichbar mit denen, die zum Erlernen eines Instruments, für Ballettunterricht oder ähnliche Freizeitaktivitäten für Kinder anfallen.
Sie könnten mir auch dazu Ihre Fragen zusenden und ich melde mich baldmöglichst zurück.